AGBs

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Sarah Bindszus durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(3) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

§ 2 Auftrags- und Terminvereinbarung

(1) Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, WhatsApp, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

(2) Die Annahme der Leistung erfolgt durch eine nicht erstattbare Anzahlung. Erst mit Zahlungseingang ist die Terminreservierung verbindlich. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung in Textform per E-Mail. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des §5 (Stornierungen) dieses Vertrags. Der Restbetrag wird ca. 14 Tage nach dem Fotoshooting in Rechnung gestellt.

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgelt möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Der Auftragnehmer „Wyld Light“ (Sarah Bindszus) darf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung verwenden (z.B. auf dieser Website www.wyld-light.de, Sozialen Medien wie Instagram und Facebook, Ausstellungen, Messen, Blogs, Fachmagazinen, Gutscheinen & Werbemitteln, etc.)

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 4 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reise- oder Übernachtungskosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.

(2) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zzgl. eventueller weiterer Kosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte Anzahlung des Honorars bei Terminbuchung in per Überweisung zu begleichen.

(3) Weitere Kosten (Fahrt- oder Reisekosten, weitere Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet. Das Fotoshooting findet nur statt, sofern die Anzahlung stattgefunden hat. Das restliche Honorar wird am Tag des Shootings in Rechnung gestellt.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(4) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 250,00 Euro je angefangene Stunde.

(5) Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die anfallenden Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 5 Stornierung

(1) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt/besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder muss der Kunde aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, seinen Auftrag kurzfristig zurückziehen so verzichtet der jeweils andere Vertragspartner auf Schadenersatzforderungen. Es kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Davon ausgenommen, sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen (z. B. bei Trennung des Paares, Änderung der Entscheidung für den Fotografen, Absage der Hochzeitslocation,etc.).

(2) Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die nicht durch den Fotografen vertretbar sind, so gilt das Recht auf Einbehalt der Anzahlung. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage (mindestens 48 h vor Auftragsbeginn) und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung. Sollte ein Ersatztermin nicht zu finden sein, kann der Anzahlungsbetrag als Gutscheinwert ausgestellt werden.

§ 6 Haftung / Gefahrenübergang

1) Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen. Der Fotograf wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem adäquaten Ersatz zu unterstützen.

(2) Die Inanspruchnahme der fotografischen Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet nicht in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

(3) Fotoaufnahmen -gerade solche im Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Sarah Bindszus übernimmt hierfür keine Haftung. 

(4) Bei Familien und Baby- bzw. Kindershootings gilt: Die Aufsichtspflicht der Babys und Kinder obliegt grundsätzlich den Eltern (Sicherung gegen Herunterfallen vom Wickeltisch, Einrichtungsgegenständen, etc.)

(5) Bei Hunde- und Tiershootings gilt: Die Aufsichtspflicht der Hunde und Pferde obliegt grundsätzlich den Besitzern. Für Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen haftet der jeweilige Halter des Tieres. Gleiches gilt für Schäden, die durch Jagdverhalten verursacht werden. Verletzt sich ein Tier während des Shootings, so sind die Kosten vom jeweiligen Halter selbst zu tragen.

(6) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Sachschäden an mitgebrachter Kleidung, Spielzeug, etc. 

(7) Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Fotoshootings. Hierzu verfügt der Fotograf, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen ist seitens des Kunden nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.

(8) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.

(9) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(10) Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Printmaterial, wie Fotobüchern, Fotoboxen, Abzügen oder Postern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen.

(11) Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit, Farbabweichungen und Dauerhaftigkeit der Bilder wird sich aber bemühen, eine Reklamation beim Produkthersteller einzuleiten.

(12) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

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